Bestattungsvorsorge
Durch das Kostendämpfungsgesetz im Gesundheitswesen wurde das bishervon der Krankenkasse gezahlte Sterbegeld zum 01.01.2004 endgültig
gestrichen! Ohne eine ausreichende Sterbegeldversicherung müssten diese
Kosten von den Hinterbliebenden aufgebracht werden.
Immer mehr realistische und vorausdenkende Menschen regeln die Dinge,
die mit Ihrer Bestattung zusammenhängen vorher und ersparen Ihren
Angehörigen, daß sie sich damit im Trauerfall befassen müssen.
Jeder - vor allem Alleinstehende - kann seine dereinstige Bestattung
durch einen entsprechenden Vorsorgevertrag im voraus regeln. Ein
derartiger Vertrag hat den Sinn, dass:
- alle Bestattungsdetails und Wünsche vorab festgelegt werden
- ein Kostenvoranschlag auf heutiger Preisbasis und nach eigenen Vorstellungen erstellt wird.
Zur Absicherung von Vorsorgeverträgen bieten wir eine
Sterbeversicherung (ohne Gesundheitsfragen und bis zum Höchstalter von
80 Jahren) über eine Versicherung Ihrer Wahl.
Vereinbaren Sie ein kostenloses und unverbindliches
Beratungsgespräch, wir halten außerdem kostenlos einen " Ratgeber bei
Trauerfällen " bereit, der u. a. Auskunft gibt über
Versicherungsansprüche, Steuern im Todesfall, Erbschafts- und
Testamentsfragen.
Bestattungsvorsorge im Bestattungshaus Becker Stadthagen
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